Implementierungshinweise

Implementierungshinweise zur Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung ist ausschließlich gegenüber Verbrauchern erforderlich und auch nur dann, wenn der Vertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen wird, etwa durch die Annahme eines per E-Mail übersandten Angebots. Bei Verträgen mit Unternehmern (B2B) besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Schließen Sie Verträge ausschließlich in Ihren Geschäftsräumen, benötigen Sie keine Widerrufsbelehrung.

1. Zeitpunkt der Belehrung

Die Widerrufsbelehrung einschließlich des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars muss dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt werden.

Dies kann insbesondere erfolgen:

  • durch Übersendung zusammen mit dem Angebot per E-Mail,
  • durch Aushändigung in Papierform vor Unterzeichnung des Vertrages,

Entscheidend ist, dass der Kunde die Möglichkeit hat, die Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss zur Kenntnis zu nehmen.

2. Normalfall: Leistungsbeginn nach Ablauf der Widerrufsfrist

Beginnt die Leistung erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

3. Leistungsbeginn innerhalb der Widerrufsfrist

Soll die Leistung auf Wunsch des Kunden bereits innerhalb der Widerrufsfrist beginnen, muss der Kunde vor Leistungsbeginn ausdrücklich verlangen, dass mit der Ausführung der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.

Empfohlene Formulierung:

„Ich verlange ausdrücklich und stimme zu, dass die Ausführung der beauftragten Leistungen bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulde.“

Ohne diese Erklärung besteht das Risiko, dass bereits erbrachte Leistungen im Falle eines Widerrufs nicht vergütet werden müssen.

4. Vollständige Leistungserbringung innerhalb der Widerrufsfrist

Soll der Auftrag vollständig innerhalb der Widerrufsfrist durchgeführt werden, ist zusätzlich eine ausdrückliche Bestätigung des Kunden erforderlich, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

Empfohlene Formulierung:

„Ich stimme ausdrücklich zu, dass die beauftragten Leistungen vollständig vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erbracht werden. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt.“

Diese Erklärung ist zusätzlich zur Erklärung über den vorzeitigen Leistungsbeginn erforderlich.